Wahlleistungen

Privat Zusatzversicherte, Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen haben die Möglichkeit, sofern es die allgemeinen Krankenhausleistungen zulassen, Wahlleistungen gegen zusätzliches Entgelt in Anspruch zu nehmen. Auf Wunsch erhalten Sie Ihre Behandlung durch den*die jeweilige*n Leitende*n Ärzt*in/ den*die Leitende*n Psycholog*in.

Die liquidationsberechtigte*n Ärzt*innen/Psycholog*innen stellen für ihre Behandlung eine eigene Rechnung aus. Die zu erwartenden Kosten können Sie im Sekretariat erfragen. Für die Unterbringung stehen Ein- und Zweibettzimmer mit Dusche und WC zur Verfügung.

Privat Krankenversicherte weisen wir darauf hin, dass wir nach den Feststellungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen ein Krankenhaus im Sinne des § 4, Absatz 4 der Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherungen (MB/KK) sind.

Eine Behandlung in der Klinik Wittgenstein ist nach den gültigen Beihilfebestimmungen (entsprechend § 4, Absatz 2, BVO des Landes Nordrhein-Westfalen) als Krankenhausbehandlung beihilfefähig. Da die Beihilfebestimmungen in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle über die für Sie gültigen Richtlinien. Eine amtsärztliche Untersuchung ist jedoch nicht erforderlich.
 

Unsere Wahlleistungen

Für Wahlleistungen stehen Zwei- oder Einbettzimmer mit Badezimmer zur Verfügung. Die modern eingerichteten Zimmer der Klinik bieten Ihnen einen Raum zum Wohlfühlen. 

Ihre Ansprechpartnerin in der Klinik Wittgenstein

Jessica Schilling

Assistentin Ärztlicher Direktor/ Ansprechpartnerin für Wahlleistungspatienten

Sählingstr. 60
57319 Bad Berleburg