Stiftungsrat
Der Stiftungsrat steht an der Spitze der Unternehmensgruppe und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand. Er besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Personen, die ihre Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Stiftungsrat wählt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie eine*n Stellvertreter*in für die Dauer von fünf Jahren. Bei Ausscheiden von Mitgliedern beruft der Stiftungsrat neue hinzu. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden ebenso vom Stiftungsrat berufen.