Stiftungsrat

Der Stiftungsrat steht an der Spitze der Unternehmensgruppe und beaufsichtigt den Stiftungsvorstand. Er besteht aus mindestens 5 und höchstens 9 Personen, die ihre Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Der Stiftungsrat wählt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende sowie eine*n Stellvertreter*in für die Dauer von fünf Jahren. Bei Ausscheiden von Mitgliedern beruft der Stiftungsrat neue hinzu. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden ebenso vom Stiftungsrat berufen.

Vorsitz des Stiftungsrats

Weitere Mitglieder des Stiftungsrats