In der Kurzzeitpflege des Dorothee-Sölle-Hauses finden Menschen mit Pflegegraden 2 bis 5 mit und ohne Demenz für bis zu 28 Tage ein Zuhause. Direkt vor dem modernen Haus liegt ein Stiftsgarten mit vielen Anregungen für alle Sinne.
Hier erhalten pflegebedürftige Menschen, die sonst zu Hause gepflegt werden, vorübergehend eine stationäre Ganztagsbetreuung. So werden Angehörige und andere Pflegepersonen entlastet. Mit professioneller und individueller Pflege und Betreuung sorgen wir für größtmögliche Selbstbestimmung.
Unsere Kurzzeitpflege können Sie in Anspruch nehmen, wenn sich die Pflegebedürftigkeit plötzlich verschlimmert oder wenn nach einer schweren Krankheit eine professionelle Nachsorge erforderlich ist. Auch wenn der*die pflegende Angehörige krank ist oder in den Urlaub fährt, ist die Kurzzeitpflege eine gute Alternative. Natürlich bietet sie auch die Möglichkeit, unser Haus kennenzulernen und zu klären, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer notwendig und sinnvoll ist.
- Modernes Haus mit angrenzendem Park
- Professionelle Pflege für bis zu 28 Tage
- Entlastung für pflegende Angehörige
- Vielfältige Aktivitäten und Seelsorge-Angebote
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Hausleiter
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Sozialdienst
Das Johanneswerk ist für Sie telefonisch erreichbar von:
Montag - Freitag: bis 21 Uhr
Samstag: 9 bis 16 Uhr
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Film über unser Haus
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze pro Tag (gültig ab 01.01.2024). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
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Pflegebedingter Aufwand | 96,28 € | 101,35 € | 106,42 € | 111,49 € | 116,55 € |
Ausbildungsumlage | 7,50 € | 7,50 € | 7,50 € | 7,50 € | 7,50 € |
Unterkunft | 24,80 € | 24,80 € | 24,80 € | 24,80 € | 24,80 € |
Verpflegung | 19,10 € | 19,10 € | 19,10 € | 19,10 € | 19,10 € |
Investitionskosten | 16,14 € | 16,14 € | 16,14 € | 16,14 € | 16,14 € |
Gesamtkosten | 163,82 € | 168,89 € | 173,96 € | 179,03 € | 184,09 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.774 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.386 € erhöht werden.
Investitionskosten gemäß Kalkulation