Im Herzen Güterslohs, wenige Gehminuten von der Fußgängerzone, dem Bahnhof und dem Rathaus entfernt, liegt das Wilhelm-Florin-Haus mit insgesamt 89 stationären Plätzen. Menschen mit und ohne Pflegebedarf finden hier ein Zuhause. Es ist Teil eines Pflegezentrums, das vielfältige Wohn- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Hilfebedarf umfasst.
Das Wilhelm-Florin-Haus bietet 61 Plätze für leicht pflegebedürftige, selbstständige ältere Menschen und 28 Plätze für schwer somatisch pflegebedürftige ältere Menschen. Allen Bewohner*innen wird für die gesamte Aufenthaltszeit eine Pflegeperson zugeordnet.
Aktivitäten und gemeinsamer Urlaub
Wöchentliche Veranstaltungen wie Waffelbacken, Gymnastik oder ein Singkreis sorgen bei uns für Abwechslung. Vor allem im Frühjahr und im Sommer lädt die großzügige, gepflegte Gartenanlage mit Springbrunnen, Bienenhotel, Voliere und vielen bunten Blumen zu Spaziergängen und Entspannung ein. Im Haus finden außerdem regelmäßig Gottesdienste und Andachten statt. Einmal im Jahr fahren Bewohner*innen und Mitarbeitende gemeinsam in den Urlaub nach Holland auf die schöne Insel Texel.
- Barrierefreies Gebäude in stadtnaher Lage
- Besonderer Schwerpunkt auf somatischer Pflege
- Qualifizierte Pflege mit festen Bezugspersonen
- Jährlicher Urlaub auf Texel
Kontakt
Hausleiter
Das Johanneswerk ist für Sie telefonisch erreichbar von:
Montag - Freitag: bis 21 Uhr
Samstag: 9 bis 16 Uhr
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Förderprogramm 'Miteinander digital'
Das Wilhelm-Florin-Haus nimmt am Förderprogramm 'Miteinander digital' des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Ziel des Projekts „Up´n Buske online“ ist es, Strukturen vor Ort zu schaffen, die digitale Kompetenzen der Quartiersbewohner*innen entwickeln und unterstützen, um mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und Gemeinschaft im Quartier zu fördern. Dabei setzen wird auf die Vernetzung von Akteuren aus Nachbarschaft, Familie, bürgerschaftlichem Engagement und professionellen Dienstleistern.
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2024). Berechnet werden die monatlichen Kosten auf Basis eines Durchschnittswertes von 30,42 Tagen. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 1.928,93 € | 2.472,84 € | 2.964,73 € | 3.477,61 € | 3.707,59 € |
Ausbildungsumlage | 140,24 € | 140,24 € | 140,24 € | 140,24 € | 140,24 € |
Unterkunft | 720,95 € | 720,95 € | 720,95 € | 720,95 € | 720,95 € |
Verpflegung | 554,86 € | 554,86 € | 554,86 € | 554,86 € | 554,86 € |
Investitionskosten | 706,66 € | 706,66 € | 706,66 € | 706,66 € | 706,66 € |
Gesamtkosten monatlich | 4.051,64 € | 4.595,55 € | 5.087,44 € | 5.600,32 € | 5.830,30 € |
Anteil der Pflegekasse | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Verbleibender Eigenanteil | 3.926,64 € | 3.825,55 € | 3.825,44 € | 3.825,32 € | 3.825,30 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt somit in der Einrichtung ein einheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand in der vollstationären Pflege. Dieser beträgt 1.842,93€ (mit Ausbildungsumlage) bzw. 1.702,69 € (ohne Ausbildungsumlage). Der pflegebedingte Eigenanteil wird anhand der bisherigen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung reduziert. Im ersten Jahr um 15%, im zweiten Jahr um 30%, im dritten Jahr um 50% und danach um 75%.
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Einzelzimmer Standard werden pro Tag 3,00 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation
eingestreute Kurzzeitpflege
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze pro Tag (gültig ab 01.01.2024). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 142,87 € | 142,87 € | 142,87 € | 142,87 € | 142,87 € |
Ausbildungsumlage | 4,61 € | 4,61 € | 4,61 € | 4,61 € | 4,61 € |
Unterkunft | 27,10 € | 27,10 € | 27,10 € | 27,10 € | 27,10 € |
Verpflegung | 20,87 € | 20,87 € | 20,87 € | 20,87 € | 20,87 € |
Investitionskosten | 23,23 € | 23,23 € | 23,23 € | 23,23 € | 23,23 € |
Gesamtkosten | 218,68 € | 218,68 € | 218,68 € | 218,68 € | 218,68 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.774 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.386 € erhöht werden.
Für ein Einzelzimmer Standard werden pro Tag 3,00 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation