
Das Wichern-Haus am nördlichen Rand von Bochum ist ein gemütliches stationäres Alten- und Pflegeheim. Mit seiner nur zweigeschossigen Bauweise bietet es zurzeit für bis zu 38 Bewohner*innen mit attestierter Pflege- und Heimbedürftigkeit ein Zuhause.
Wir arbeiten nach dem Bezugspflegesystem: Eine Pflegefachkraft ist Bezugsperson für vier bis fünf Pflegebedürftige. Sie ist verantwortlich für die Planung und Durchführung des individuellen Pflegeprozesses und der sozialen Betreuung in Absprache mit dem*der zu Pflegenden, den Angehörigen und Betreuer*innen. Ein Wohnbereich ist speziell auf das Bedürfnis von demenziell erkrankten Bewohner*innen und deren Bewegungsdrang ausgerichtet.
Aktivitäten im Wichern-Haus
Unseren Bewohner*innen bieten wir eine Vielzahl von Aktivitäten: Gymnastik, Tanz- und Singkreise, Spielrunden und vieles mehr. Wir veranstalten regelmäßig jahreszeitliche Feste und Feiern sowie Konzerte von Musiker*innen und Chören. Besondere Veranstaltungen wechseln je nach Vorlieben der Bewohner*innen. Regelmäßig zu Gast sind die Schüler*innen einer nahegelegenen Schule oder unser Hunde-Besuchsdienst. Ebenfalls einen wichtigen Stellewert haben Seelsorge und Gottesdienste im Hausleben.
- Gemütliches Haus in ehemaliger Bergmannsiedlung
- Für Menschen mit attestierter Pflege- und Heimbedürftigkeit
- Individuelle Pflege mit Bezugspersonen
- Vielfältige Angebote und Aktivitäten

Kontakt
Kommissarische Hausleiterin und Pflegedienstleiterin

Kontakt
Sozialdienst
Das Johanneswerk ist für Sie telefonisch erreichbar von:
Montag - Freitag: bis 21 Uhr
Samstag: 9 bis 16 Uhr
Sie haben Fragen zum Thema Pflege?
Dann vereinbaren Sie jetzt ganz einfach und online einen telefonischen Beratungstermin!
Hunde-Besuchsdienst im Wichern-Haus
Dürfen wir vorstellen: unser Hunde-Besuchsdienst im Wichern-Haus. Regelmäßig kommt Saskia Gerdiken mit ihrer Hündin Macy ehrenamtlich zu uns. Mit ihren Besuchen zaubern die beiden den Bewohnerinnen und Bewohnern jedes Mal ein Lächeln ins Gesicht, sorgen für Abwechslung im Alltag und ermöglichen soziale Nähe.
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2025). Berechnet werden die monatlichen Kosten auf Basis eines Durchschnittswertes von 30,42 Tagen. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 2.306,44 € | 2.956,82 € | 3.470,62 € | 4.006,62 € | 4.247,85 € |
Ausbildungsumlage | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € |
Unterkunft | 821,04 € | 821,04 € | 821,04 € | 821,04 € | 821,04 € |
Verpflegung | 632,13 € | 632,13 € | 632,13 € | 632,13 € | 632,13 € |
Investitionskosten | 1.572,41 € | 1.572,41 € | 1.572,41 € | 1.572,41 € | 1.572,41 € |
Gesamtkosten monatlich | 5.482,90 € | 6.133,28 € | 6.647,08 € | 7.183,08 € | 7.424,31 € |
Anteil der Pflegekasse | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibender Eigenanteil | 5.351,90 € | 5.328,28 € | 5.328,08 € | 5.328,08 € | 5.328,31 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt somit in der Einrichtung ein einheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand in der vollstationären Pflege. Dieser beträgt 2.302,58€ (mit Ausbildungsumlage) bzw. 2.151,70 € (ohne Ausbildungsumlage). Der pflegebedingte Eigenanteil wird anhand der bisherigen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung reduziert. Im ersten Jahr um 5%, im zweiten Jahr um 25%, im dritten Jahr um 45% und danach um 70%.
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation
eingestreute Kurzzeitpflege
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2025). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 166,52 € | 166,52 € | 166,52 € | 166,52 € | 166,52 € |
Ausbildungsumlage | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € |
Unterkunft | 30,82 € | 30,82 € | 30,82 € | 30,82 € | 30,82 € |
Verpflegung | 23,72 € | 23,72 € | 23,72 € | 23,72 € | 23,72 € |
Investitionskosten | 51,69 € | 51,69 € | 51,69 € | 51,69 € | 51,69 € |
Gesamtkosten | 277,71 € | 277,71 € | 277,71 € | 277,71 € | 277,71 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.854 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.539 € erhöht werden.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation