Das Jochen-Klepper-Haus befindet sich in Bielefeld-Schildesche und bietet Menschen mit Pflegegraden 2 bis 5 ein Zuhause. Zentrumsnah und doch ruhig gelegen leben im Haus die Bewohner*innen in sechs Wohngruppen zusammen.
Wir im Jochen-Klepper-Haus pflegen nach dem anerkannten System der Bezugspflege: Jede*r Bewohner*in ist einer Pflegefachkraft zugeordnet, um Orientierung, Sicherheit und Vertrauen zu schaffen. Sorgfältig, individuell und professionell gehen wir auf jede einzelne Person ein.Die Alteneinrichtung ermöglicht ein Altwerden in Würde und Sicherheit.
Beschützender Ort für Menschen mit Pflegebedarf
Für Menschen mit Pflegebedarf bieten wir einen beschützenden Lebensraum in einem weitläufigen, überwiegend ebenerdigen Gebäude, einem großen Garten sowie einer beaufsichtigte Pforte. Bei unseren Freizeitangeboten wird viel gesungen und musiziert. Dafür steht ein großer und heller Gemeinschaftsraum zur Verfügung, der auch für Veranstaltungen der Nacbarschaft offen steht. Zudem gibt es einen eigenen Friseursalon.
Immobile Bewohner*innen betreuen wir mit einem Snoezelen-Wagen, um die Sinne anzuregen und Entspannung sowie Wohlbefinden zu fördern. Wir bieten außerdem seelsorgliche Gespräche an.
- Stadtnah gelegene Alteneinrichtung
- Großer, barrierefreier Garten
- Individuelle Pflege mit persönlicher Bezugsperson
- Regelmäßige Aktivitäten und seelsorgliche Angebote
Kontakt
Hausleiterin
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Sozialdienst
Das Johanneswerk ist für Sie telefonisch erreichbar von:
Montag - Freitag: bis 21 Uhr
Samstag: 9 bis 16 Uhr
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Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2024). Berechnet werden die monatlichen Kosten auf Basis eines Durchschnittswertes von 30,42 Tagen. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 2.039,36 € | 2.614,60 € | 3.106,49 € | 3.619,37 € | 3.849,65 € |
Ausbildungsumlage | 191,34 € | 191,34 € | 191,34 € | 191,34 € | 191,34 € |
Unterkunft | 725,21 € | 725,21 € | 725,21 € | 725,21 € | 725,21 € |
Verpflegung | 558,21 € | 558,21 € | 558,21 € | 558,21 € | 558,21 € |
Investitionskosten | 674,72 € | 674,72 € | 674,72 € | 674,72 € | 674,72 € |
Gesamtkosten monatlich | 4.188,84 € | 4.764,08 € | 5.255,97 € | 5.768,85 € | 5.999,13 € |
Anteil der Pflegekasse | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Verbleibender Eigenanteil | 4.063,84 € | 3.994,08 € | 3.993,97 € | 3.993,85 € | 3.994,13 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt somit in der Einrichtung ein einheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand in der vollstationären Pflege. Dieser beträgt 2.035,84€ (mit Ausbildungsumlage) bzw. 1.844,50 € (ohne Ausbildungsumlage). Der pflegebedingte Eigenanteil wird anhand der bisherigen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung reduziert. Im ersten Jahr um 15%, im zweiten Jahr um 30%, im dritten Jahr um 50% und danach um 75%.
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation
eingestreute Kurzzeitpflege
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze pro Tag (gültig ab 01.01.2024). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 151,27 € | 151,27 € | 151,27 € | 151,27 € | 151,27 € |
Ausbildungsumlage | 6,29 € | 6,29 € | 6,29 € | 6,29 € | 6,29 € |
Unterkunft | 27,27 € | 27,27 € | 27,27 € | 27,27 € | 27,27 € |
Verpflegung | 21,00 € | 21,00 € | 21,00 € | 21,00 € | 21,00 € |
Investitionskosten | 22,18 € | 22,18 € | 22,18 € | 22,18 € | 22,18 € |
Gesamtkosten | 228,01 € | 228,01 € | 228,01 € | 228,01 € | 228,01 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.774 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.386 € erhöht werden.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation