Interview mit Michaela Harnischmacher zum Thema:

Wahlrecht für Menschen mit Behinderung

Portrait einer Frau

Michaela Harnischmacher arbeitet seit 2002 als Sozialpädagogin im Wohnverbund Datteln. Foto: Johanneswerk

Datteln. Michaela Harnischmacher, Sozialpädagogin, arbeitet seit 2002 im Wohnverbund Datteln des Johanneswerks, und seit 2014 als Bereichsleitung im Bereich Ambulant Betreutes Wohnen. Sie erläutert, warum das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung einwichtiger Schritt zu mehr Teilhabe ist.

Gilt das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung?

Rund 82.000 Menschen mit kognitiven und psychischen Einschränkungen, die auf eine Betreuung in allen Lebensbereichen angewiesen sind, durften bislang nicht an Kommunal-, Bundestags- und Europawahlen teilnehmen.

Ist Politik ein Thema für sie?

Im Ambulant Betreuten Wohnen im Wohnverbund Datteln werden 84 Menschen zwischen 18 und 70 Jahren unterstützt. Natürlich gibt es Interesse an politischen Themen. Zur letzten NRW-Wahl haben einzelne unserer Klienten die Stände aller Parteien besucht. Sie haben gefragt, was diese für Menschen mit Behinderungen tun. Hier werden Antworten gefordert.

Braucht es „Übersetzungshilfe“?

Wir bieten Informationen und Aufklärung, ohne Beeinflussung. Da ist Fingerspritzengefühl, Objektivität und immer Haltung gefragt. Wir bestellen Unterlagen zu politischer Bildung in einfacher Sprache. Wir beschäftigen uns mit allen demokratischen Parteien. Wir besuchen jedes Jahr den Landtag NRW. Hier erleben unsere Klienten, was Politik ist und wo sie gemacht wird.

Wie erfolgt die Wahl?

Viele gehen selbst zur Wahl, sie können ja lesen und schreiben. Wir erarbeiten vorher gemeinsam, wie das mit der Stimmabgabe funktioniert. Unsere Aufgabe ist es, zur Teilhabe zu befähigen. Wir haben die Pflicht, die Wahl zu ermöglichen. Die politische Partizipation ist ganz wichtig. Sie ist Ausdruck der Selbstbestimmung. Wer seine Stimme abgibt, fühlt sich als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft.

Was tun Institutionen und Verbände?

Die Diakonie Deutschland hat Ende 2018 in einem Appell von der Bundesregierung die Umsetzung des Wahlrechts für alle Menschen mit Behinderung gefordert. Am 21. Februar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Wahlausschluss verfassungswidrig ist. Das Wahlrecht sei das ,,vornehmste Recht des Bürgers in einem demokratischen Staat‘. Es ist schön, dass das mit Antrag schon zur Europawahl am 26. Mai greift.

Alle Angebote des Wohnverbundes Datteln

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