Studjo Corona Update zur Lockdown-Verlängerung

PoC-Antigen-Tests werden ausgeweitet

Studjo Corona Update

Gestern wurde in der Ministerpräsidentenkonferenz eine Lockdown-Verlängerung bis zum 7. März 2021 beschlossen. Bis auf wenige Ausnahmen bleiben hiernach alle Regularien bestehen, wie sie bisher bis zum 14. Februar 2021 gegolten hätten. Bei Studjo ändert sich demnach bis zum 7. März nichts. Alle aktuellen Bestimmung behalten vorerst weiterhin ihr Gültigkeit.

Bei Studjo ergeben sich jedoch Änderungen durch die neue Coronatestverordnung (CoronaTestVO), die zu Beginn dieser Woche in Kraft getreten ist. Bisher wurden die sogenannten PoC-Antigen-Schnelltest bei Studjo nur anlassbezogen durchgeführt, das heißt beispielsweise bei symptomatischen Personen oder nach aufgetretenen Covid-19 Fällen in einer Betriebsstätte. Die neue Testverordnung sieht nun jedoch auch in den Werkstätten Reihentestungen vor, wie sie bereits in anderen Bereichen des Sozial-und Gesundheitswesens durchgeführt werden. Zusammengefasst bedeutet das:

  • Alle Personen bei Studjo werden mindestens einmal in der Woche in der Werkstatt getestet, soweit nicht bereits eine Testung in einer anderen Einrichtung erfolgt ist.
  • Zusätzlich muss ein negativer PoC-Test nach Urlaub, Heimarbeit, Krankheit oder vergleichbar nachgewiesen werden. Die Testung erfolgt ebenfalls in der Einrichtung.
  • Besucher dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn ein negativer Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden kann.
  • Der Testung muss im Vorfeld zugestimmt werden. Bei fehlender Zustimmung darf die Einrichtung nicht betreten werden.
  • Die Testdurchführung erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal mit spezieller Unterweisung.
  • Die Dokumentation der Testergebnisse erfolgt vor Ort in den Betriebsstätten. Eine Kopie des Testergebnisses kann jederzeit durch den Getesteten eingefordert werden, um diese ggfs. an anderer Stelle vorlegen zu können.