Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Um was es geht …

Was passiert, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können? Was, wenn Sie nicht mehr ausdrücken können, was Ihnen wichtig ist?

Dafür gibt es diese Broschüre: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind wichtige Dokumente, um festzulegen, wie medizinische Maßnahmen im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit durchgeführt werden sollen. Eine Patientenverfügung ermöglicht es, Vorkehrungen für medizinische Behandlungen, z. B. lebensverlängernde Maßnahmen, zu treffen. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden und hilft Ärzt*innen, Entscheidungen im Sinne des*der Patient*in zu treffen. Ergänzend dazu ermöglicht die Vorsorgevollmacht einer Person des Vertrauens, Entscheidungen in allen Lebensbereichen zu treffen und im Sinne des Vollmachtgebers zu handeln. Seit 2023 können auch Ehepartner*innen die Vollmacht in medizinischen Notsituationen wahrnehmen, allerdings begrenzt auf ein halbes Jahr – Kinder oder Angehörige dürfen dies ohne Vorsorgevollmacht allerdings nicht.

Beide Dokumente sollten gut überlegt, besprochen und im Original mit Datum und Unterschrift dokumentiert werden. Unterschriften von Zeugen können die Freiwilligkeit der Entscheidung bestätigen.

Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen. Unsere A5 Broschüre können Sie über die nebenstehende Adresse bestellen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich gerne direkt an die Hospizarbeit im Ev. Johanneswerk.

 

Kontakt

Inga Hänel

Theologische Referentin

Schildescher Straße 101
33611 Bielefeld
Hospizkoordinatorin Eva Blomeier

Eva Blomeier

Hospizkoordinatorin

Hospizkoordinatorin Astrid Bohnenkamp

Astrid Bohnenkamp

Hospizkoordinatorin