
Individuelle Versorgung in ruhiger Lage: Das bietet das Käthe-Kollwitz-Haus im Bocholter Stadtteil Stenern. In dem 1995 erbauten Alten- und Pflegeheim finden 91 Bewohner*innen in vier kleinen Wohngemeinschaften ein Zuhause.
Im Käthe-Kollwitz-Haus werden ältere Menschen mit unterschiedlichem Hilfe- und Pflegebedarf betreut. Im Vordergrund stehen hier die Tagesstruktur und das Leben in Normalität. Die Bewohner*innen sollen mitbestimmen und mitgestalten können. Biografie und Vorlieben sind dabei besonders wichtig für uns. Gemeinsam mit den Bewohner*innen und Angehörigen erstellen wir eine individuelle Pflegeplanung. In speziellen Bereichen gehen wir besonders auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ein.
Aktivitäten im Haus und in der Umgebung
Täglich stehen wechselnde Angebote in kleinen oder größeren Gruppen auf dem Programm: Spielen, Singen, Handarbeiten, Malen und Werken oder Gymnastik. Bettlägerige Menschen können spezielle Angebote nutzen. Zusätzlich sorgen Veranstaltungen der Stadt Bocholt, Fahrten ins Grüne und Angebote durch verschiedene Vereine für Abwechslung. Größere Feiern und Gottesdienste finden im Veranstaltungsraum oder in der Markthalle statt. Ein kleiner Friseursalon im Erdgeschoss rundet das Angebot des Hauses ab.
- Individuelle Versorgung in ruhiger Lage
- Für Menschen aller Pflegegrade
- Zusammenleben in kleinen Wohngemeinschaften
- Gottesdienste und wechselnde Angebote

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Hausleiterin

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Sozialdienst
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Samstag: 9 bis 16 Uhr
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Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2025). Berechnet werden die monatlichen Kosten auf Basis eines Durchschnittswertes von 30,42 Tagen. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 2.230,09 € | 2.859,18 € | 3.373,27 € | 3.909,27 € | 4.150,20 € |
Ausbildungsumlage | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € |
Unterkunft | 741,94 € | 741,94 € | 741,94 € | 741,94 € | 741,94 € |
Verpflegung | 570,98 € | 570,98 € | 570,98 € | 570,98 € | 570,98 € |
Investitionskosten | 595,62 € | 595,62 € | 595,62 € | 595,62 € | 595,62 € |
Gesamtkosten monatlich | 4.289,51 € | 4.918,60 € | 5.432,69 € | 5.968,69 € | 6.209,62 € |
Anteil der Pflegekasse | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibender Eigenanteil | 4.158,51 € | 4.113,60 € | 4.113,69 € | 4.113,69 € | 4.113,62 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt somit in der Einrichtung ein einheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand in der vollstationären Pflege. Dieser beträgt 2.205,20€ (mit Ausbildungsumlage) bzw. 2.054,32 € (ohne Ausbildungsumlage). Der pflegebedingte Eigenanteil wird anhand der bisherigen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung reduziert. Im ersten Jahr um 15%, im zweiten Jahr um 30%, im dritten Jahr um 50% und danach um 75%.
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation
eingestreute Kurzzeitpflege
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze pro Tag (gültig ab 01.01.2025). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 161,99 € | 161,99 € | 161,99 € | 161,99 € | 161,99 € |
Ausbildungsumlage | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € |
Unterkunft | 27,85 € | 27,85 € | 27,85 € | 27,85 € | 27,85 € |
Verpflegung | 21,44 € | 21,44 € | 21,44 € | 21,44 € | 21,44 € |
Investitionskosten | 19,58 € | 19,58 € | 19,58 € | 19,58 € | 19,58 € |
Gesamtkosten | 235,82 € | 235,82 € | 235,82 € | 235,82 € | 235,82 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.854 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.539 € erhöht werden.
Investitionskosten gemäß Kalkulation