
Das Jacobi-Haus am Ufer der Else ist Teil eines modernen Pflege-, Gesundheits- und Freizeitzentrums in Bünde. Gleich nebenan befindet sich ein neues Ärztehaus. Bewohner*innen mit Pflegegraden 2 bis 5 leben im Jacobi Haus in acht Hausgemeinschaften.
Die Pflege im Jacobi-Haus orientiert sich an den persönlichen Bedürfnissen der Menschen. Individuelle Pflegeplanungen mit den Pflegebedürftigen selbst oder ihren Angehörigen bieten Sicherheit und ermöglichen ein würdevolles Leben im Alter. Besonders berücksichtigt werden dabei die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz und Menschen mit hohem Pflege- und Betreuungsbedarf.
Kreative Angebote in Gemeinschaft
Ein schön gestalteter, geschützter Garten, der auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz ausgerichtet ist, lädt jederzeit zum Verweilen ein. Ein Highlight für Bewohner*innen und Gäste ist die Jacobi-Terrasse, die einen direkten Blick und Zugang auf die benachbarte Begegnungsmeile bietet. Täglich gibt es ein Angebot zur kreativen Betätigung in der Gemeinschaft. Vom Singkreis bis hin zu bunten Runden ist für jeden Geschmack etwas dabei. Neben regelmäßigen Gottesdiensten und Andachten ist auch das Angebot der seelsorgerlichen Begleitung in schwierigen Lebenssituationen selbstverständlich.
- Modernes Haus am Ufer der Else
- Besonders geeignet für Menschen mit hohem Betreuungsbedarf
- Individuelle Pflegeplanung mit Bewohner*innen und Angehörigen
- Tägliche Freizeitangebote und regelmäßige Gottesdienste

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Hausleiter

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Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2024). Berechnet werden die monatlichen Kosten auf Basis eines Durchschnittswertes von 30,42 Tagen. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 1.945,36 € | 2.494,14 € | 2.986,33 € | 3.499,21 € | 3.729,19 € |
Ausbildungsumlage | 152,40 € | 152,40 € | 152,40 € | 152,40 € | 152,40 € |
Unterkunft | 734,95 € | 734,95 € | 734,95 € | 734,95 € | 734,95 € |
Verpflegung | 565,81 € | 565,81 € | 565,81 € | 565,81 € | 565,81 € |
Investitionskosten | 675,63 € | 675,63 € | 675,63 € | 675,63 € | 675,63 € |
Gesamtkosten monatlich | 4.074,15 € | 4.622,93 € | 5.115,12 € | 5.628,00 € | 5.857,98 € |
Anteil der Pflegekasse | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Verbleibender Eigenanteil | 3.949,15 € | 3.852,93 € | 3.853,12 € | 3.853,00 € | 3.852,98 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt somit in der Einrichtung ein einheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand in der vollstationären Pflege. Dieser beträgt 1.876,67€ (mit Ausbildungsumlage) bzw. 1.724,27 € (ohne Ausbildungsumlage). Der pflegebedingte Eigenanteil wird anhand der bisherigen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung reduziert. Im ersten Jahr um 15%, im zweiten Jahr um 30%, im dritten Jahr um 50% und danach um 75%.
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Bescheid
eingestreute Kurzzeitpflege
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze pro Tag (gültig ab 01.01.2024). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 144,57 € | 144,57 € | 144,57 € | 144,57 € | 144,57 € |
Ausbildungsumlage | 5,01 € | 5,01 € | 5,01 € | 5,01 € | 5,01 € |
Unterkunft | 27,57 € | 27,57 € | 27,57 € | 27,57 € | 27,57 € |
Verpflegung | 21,22 € | 21,22 € | 21,22 € | 21,22 € | 21,22 € |
Investitionskosten | 22,21 € | 22,21 € | 22,21 € | 22,21 € | 22,21 € |
Gesamtkosten | 220,58 € | 220,58 € | 220,58 € | 220,58 € | 220,58 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.774 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.386 € erhöht werden.
Investitionskosten gemäß Bescheid