
Das Altenzentrum Eggeblick in Halle/ Westfalen ist eine Einrichtung für 102 pflegebedürftige alte Menschen. Die Einrichtung befindet sich in einem Wohngebiet nahe dem Stadtzentrum mit Blick auf den Eggeberg am Teutoburger Wald. Es stehen insgesamt 68 großzügige Einzelzimmer und 17 Doppelzimmer mit eigenem Bad zur Verfügung. Neben den Gemeinschaftsräumen verfügt das Altenzentrum Eggeblick über einen großen Saal und vier Wintergärten.
Unser Schwerpunkt ist die Pflege und Betreuung von Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Demenz mit den Pflegegraden zwei bis fünf. Außerdem stehen wir in einer engen Zusammenarbeit mit dem Hospizverbund am Teutoburger Wald e. V.
Abwechslungsreiche Angebote in den Wohngruppen
Eine wertschätzende und liebevolle Betreuung ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Unser Pflege- und Betreuungskonzept berücksichtigt die Biografie sowie die individuellen Bedürfnisse der Bewohner*innen. Vielseitige Freizeitangebote ermöglichen einen abwechslungsreichen Alltag in unseren Wohngruppen. Zudem bieten wir in unserem Altenheim in Halle/ Westfalen regelmäßige Gottesdienste, Feste und Feiern, Ausflüge sowie Musikveranstaltungen an.
Ein großzügiger parkähnlicher Garten lädt zum Spaziergang und Verweilen ein. Viele Sitzmöglichkeiten sind vorhanden, zudem gibt es ein Hochbeet und eine große Sonnenterrasse sowie einen Naturteich.
- Vielfältige Freizeit- und Unterhaltungsangebote
- Individuelle Pflege und Betreuung durch fachkompetentes Personal
- Wohnen und Leben in großzügigen Räumen
- Idyllische Lage zentrumsnah im Grünen

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Samstag: 9 bis 16 Uhr
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Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze (gültig ab 01.01.2025). Berechnet werden die monatlichen Kosten auf Basis eines Durchschnittswertes von 30,42 Tagen. Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 1.872,05 € | 2.400,14 € | 2.914,24 € | 3.450,24 € | 3.691,16 € |
Ausbildungsumlage | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € | 150,88 € |
Unterkunft | 730,38 € | 730,38 € | 730,38 € | 730,38 € | 730,38 € |
Verpflegung | 562,16 € | 562,16 € | 562,16 € | 562,16 € | 562,16 € |
Investitionskosten | 598,67 € | 598,67 € | 598,67 € | 598,67 € | 598,67 € |
Gesamtkosten monatlich | 3.914,14 € | 4.442,23 € | 4.956,33 € | 5.492,33 € | 5.733,25 € |
Anteil der Pflegekasse | 131,00 € | 805,00 € | 1.319,00 € | 1.855,00 € | 2.096,00 € |
Verbleibender Eigenanteil | 3.783,14 € | 3.637,23 € | 3.637,33 € | 3.637,33 € | 3.637,25 € |
Für die Pflegegrade 2 bis 5 gilt somit in der Einrichtung ein einheitlicher Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand in der vollstationären Pflege. Dieser beträgt 1.745,97€ (mit Ausbildungsumlage) bzw. 1.595,09 € (ohne Ausbildungsumlage). Der pflegebedingte Eigenanteil wird anhand der bisherigen Verweildauer in einer Pflegeeinrichtung reduziert. Im ersten Jahr um 15%, im zweiten Jahr um 30%, im dritten Jahr um 50% und danach um 75%.
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation
eingestreute Kurzzeitpflege
Hier finden Sie unsere aktuellen Pflegesätze pro Tag (gültig ab 01.01.2025). Gern beraten wir Sie zu Möglichkeiten der Finanzierung. Bitte sprechen Sie uns an.
Pflegegrad | Grad 1 | Grad 2 | Grad 3 | Grad 4 | Grad 5 |
---|---|---|---|---|---|
Pflegebedingter Aufwand | 143,87 € | 143,87 € | 143,87 € | 143,87 € | 143,87 € |
Ausbildungsumlage | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € | 4,96 € |
Unterkunft | 27,46 € | 27,46 € | 27,46 € | 27,46 € | 27,46 € |
Verpflegung | 21,15 € | 21,15 € | 21,15 € | 21,15 € | 21,15 € |
Investitionskosten | 19,68 € | 19,68 € | 19,68 € | 19,68 € | 19,68 € |
Gesamtkosten | 217,12 € | 217,12 € | 217,12 € | 217,12 € | 217,12 € |
Für Bewohner, die ausschließlich Sondennahrung erhalten reduziert sich der Beitrag für die Verpflegung um ein Drittel.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten der Kurzzeitpflege bis zu 56 Tagen oder maximal 1.854 €. Bei nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Verhinderungspflege kann dieser Betrag auf 3.539 € erhöht werden.
Für ein Doppelzimmer werden pro Tag 1,12 € weniger Investitionskosten berechnet.
Investitionskosten gemäß Kalkulation