Johanneswerk: Kontaktverbot endet am kommenden Montag

Werkstätten entwickeln eigene Exit-Strategie

Auf Erlass von Bund und Land verlängert das Ev. Johanneswerk die Schließung der Werkstätten bis zum 10. Mai. Foto: Johanneswerk/Christian Weische

Bielefeld (JW). Am Donnerstag, 30. April, entscheiden Bund und Länder über eine mögliche Weiterführung des Kontaktverbots. Davon betroffen sind auch die Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) des Ev. Johanneswerks, die mit der Einführung des Kontaktverbots geschlossen wurden. Sollten sie zeitnah wieder öffnen dürfen, sind die Betriebsstätten im Studjo|Arbeit und Qualifizierung  dank einer eigenen Exit-Strategie auf die Wiederaufnahme ihrer Arbeit vorbereitet.

Schutzvorkehrungen getroffen

Das bundesweite Kontaktverbot läuft am Sonntag, 3. Mai, aus, das Betretungsverbot in den Werkstätten gilt noch bis einschließlich Montag, 4. Mai. Experten gehen derzeit davon aus, dass beides noch um mindestens eine Woche, also bis zum 11. Mai, verlängert wird. Für den Fall, dass die Betriebsstätten danach, oder womöglich sogar früher wieder öffnen dürfen, wurden bereits  Räume angepasst und zahlreiche Schutzvorkehrungen für alle Beteiligten getroffen.

Abstand, Barrieren und geschulte Mitarbeiter

Dazu gehört neben der Einhaltung des vorgeschriebenen Abstands von mindestens zwei Metern auch die Errichtung zusätzlicher Barrieren an solchen Stellen, die das Abstandhalten erschweren. „Die Betriebsstätten werden in bis zu zehn Bereiche mit unterschiedlichen Pausenzeiten eingeteilt, um Kontakte möglichst gering zu halten und nachvollziehbar zu machen“, erklärt Christoph Pasch, Geschäftsleiter des Arbeitsfeldes Behindertenhilfe Arbeit. Beim Verlassen des Arbeitsbereiches müssten Beschäftigte und Mitarbeitende einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für besonders gefährdete Personengruppen gelten erhöhte Schutzvorkehrungen. Alle Mitarbeitenden der Betriebsstätten seien vorab über die Maßnahmen informiert und entsprechend geschult worden. „Wir hoffen, das Konzept zeitnah mit den örtlichen Gesundheitsämtern und Leistungsträgern abstimmen zu können“, so Pasch.

Notbetreuung läuft weiter

Der Soziale Dienst kontaktiert regelmäßig alle Beschäftigten der Betriebsstätten und zeigt dabei auch die Möglichkeit der Notbetreuung auf. Die wird es für Beschäftigte, die außerhalb nicht anderweitig betreut werden können, auch weiterhin geben. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die eine feste Tagesstruktur benötigen. Etwa die Hälfte der Mitarbeitenden aus den Studjos stellen ihre Arbeitskraft angesichts dieser Situation dort zur Verfügung, wo sie benötigt wird: Sie gehen direkt in die Wohneinrichtungen, in denen die Beschäftigen zuhause sind und gewährleisten dort deren Betreuung.

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