AKTUALISIERT: Maßnahmen gegen Corona im Johanneswerk

Werkstätten bleiben bis zum 3. Mai geschlossen

Betriebsstätte Kierspe, Studjo Arbeit und Qualifizierung Ev. Johanneswerk

Corona-Prävention: Auf Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales verlängert das Johanneswerk die Schließung der Werkstätten bis zum 3. Mai. Foto: Johanneswerk/Christian Weische

Auf Erlass des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat das Ev. Johanneswerk das Betretungsverbot seiner Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) nun bis Sonntag, 3. Mai, verlängert. Die Betriebsstätten waren bereits zu Beginn der Krise zusammen mit den Kindertagesstätten (Kitas) in Bielefeld und den Tagespflegeangeboten geschlossen worden.

Für die Tagespflege so wie für die Beschäftigten der Betriebsstätten im „Studjo|Arbeit und Qualifizierung“, die außerhalb nicht anderweitig betreut werden können, wird es weiterhin eine Notfallbetreuung geben. Das gilt zum Beispiel für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die eine feste Tagesstruktur benötigen. Etwa die Hälfte der Mitarbeitenden aus den Studjos stellen ihre Arbeitskraft dort zur Verfügung, wo sie benötigt wird: Sie gehen direkt in die Wohneinrichtungen, in denen die Beschäftigen zuhause sind und gewährleisten dort deren Betreuung. „Die Produktion in den Studjo-Betriebsstätten wird weiterhin aufrechterhalten, dringende Aufträge werden von uns bearbeitet“, sagt Christoph Pasch, Geschäftsleiter des Arbeitsfeldes Behindertenhilfe Arbeit.

Krisenstab eingerichtet

„Der Schutz von Mitarbeitenden, Bewohnern, Angehörigen, Klienten und externen Kontaktpersonen hat für das Ev. Johanneswerk höchste Priorität“, sagt Dr. Ingo Habenicht, Vorsitzender der Geschäftsführung. Um die Gesundheit alle Beteiligten zu gewährleisten und zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus beizutragen, wurde deshalb ein interner Krisenstab eingerichtet, der weitreichende Schutzmaßnahmen koordiniert.

Besuchsverbot in Altenheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe

Pflege- und Altenheime sowie Wohnformen der Behindertenhilfe im Ev. Johanneswerk bleiben für Besucher geschlossen. Dies geschieht ebenfalls auf Vorgabe des Bundesministeriums. Im Einzelfall können Ausnahmen für nahestehende Personen, bspw. im Rahmen der Sterbebegleitung, nach Absprache mit der Einrichtungsleitung ermöglicht werden. 

 

Ihr Kontakt für Fragen zu den Werkstätten

Christoph Pasch
Geschäftsleiter Behindertenhilfe Arbeit
Mail: studjo​@johanneswerk.de
Tel.: 02351/95808-94

 

 

 

Beitrag teilen: