Testpflicht und Verlängerung der Corona-Regelungen WfbM bis zum 18. Juni

PoC-Antigen-Test bei Studjo

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat in Absprache mit dem MAGS entschieden, die Corona-Regelungen zunächst bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern. Da mit den absinkenden Inzidenzzahlen eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den WfbM zu rechnen ist, werden die weiteren Überlegungen kurzfristig zwischen allen Beteiligten (Landschaftsverbände, MAGS, Vertretungen WfbM und LAG Werkstatträte) abgestimmt.

Einige Anfragen haben Studjo bezüglich der Notwendigkeit der Testpflicht für vollständig Geimpfte erreicht. Generell ist es auch weiterhin so, dass ein Betreten der Betriebsstätten lediglich mit negativem Testergebnis gestattet ist. Immunisierte und vollständig geimpfte Personen haben jedoch die Möglichkeit, durch entsprechenden Nachweis die Testung auszusetzen. Bei durch Infektion immunisierten Personen gilt ein Schutz in der Regel nach 28 Tagen bis zu maximal 6 Monaten nach überstandener Erkrankung. Als vollständig geimpft gelten Personen, dessen Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt (bei einer Impfung mit dem Wirkstoff von Johnson & Johnson ist das bereits nach der ersten Impfung der Fall). Wird kein entsprechender Nachweis erbracht, besteht weiterhin eine Testpflicht.

Wichtig anzumerken ist: Freiwillig können sich ALLE Personen weiterhin bis zu zweimal pro Woche testen lassen. Das Testangebot wird vorerst aufrechterhalten. Grundsätzlich befürwortet Studjo die freiwillige Testung und lädt alle Menschen dazu ein, das Testangebot wahrzunehmen. Dadurch erhöht sich die Sicherheit in den Betriebsstätten deutlich - besonders für diejenigen Personen, die bisher noch keine Impfung erhalten haben.

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