Erste Entscheidungen im Ev. Johanneswerk zum BAG-Urteil
Nachzahlungen für einen Teil der Mitarbeiter
Bielefeld (JW). Im November 2015 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) einem
Mitarbeiter des Ev. Johanneswerks Recht gegeben, der gegen die Kürzung seiner Jahressonderzahlung geklagt hatte. Die schriftliche Begründung des Urteils des BAG liegt dem Ev. Johanneswerk seit dem 13. Januar 2016 vor. Eine intensive Auswertung der Urteilsgründe war notwendig, um die Auswirkungen dieses Urteils auf die einbehaltenen Anteile der Jahressonderzahlungen von allen Mitarbeitenden des Ev. Johanneswerks zu prüfen. „Im Interesse der Mitarbeitenden wollten wir so schnell wie möglich Klarheit bekommen“, betont der Vorstandsvorsitzende Pastor Dr. Ingo Habenicht. Jetzt liegt ein erstes Teilergebnis vor.
Mitarbeitende der Unternehmensgruppe Ev. Johanneswerk, die innerhalb der vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten nach der jeweiligen Kürzung der Jahressonderzahlung für die Jahre 2011 bis 2014 Widerspruch eingelegt haben, erhalten mit ihrer März-Gehaltsabrechnung eine Nachzahlung zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen. Ob Mitarbeitende, die nicht rechtzeitig widersprochen haben, auch eine Nachzahlung erhalten können, wird erst im März entschieden.
Sicher ist zudem bereits jetzt, dass es für die gesamte Unternehmensgruppe Ev. Johanneswerk - also auch für die Tochterunternehmen - keine Kürzung der Jahressonderzahlung 2015 geben wird.