Urteil des Bundesarbeitsgerichts gründlich ausgewertet

Johanneswerk zahlt 4 Millionen Euro an Mitarbeitende nach

Bielefeld (JW). Das Ev. Johanneswerk und einige seiner Tochterunternehmen leisten Nachzahlungen in Höhe von rund 4,2 Millionen Euro an ihre Belegschaft. Diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die rechtskräftig gegen Kürzungen der Jahressonderzahlungen der Jahre 2011 bis 2014 widersprochen haben, erhalten Ende März den gekürzten Betrag zuzüglich Zinsen zurück. Wer nicht rechtskräftig widersprochen hat, erhält dagegen keine Nachzahlung.

Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Im November 2015 hatte das Gericht in einem Einzelfall bezogen auf das Jahr 2011 entschieden, dass die Kürzung der Jahressonderzahlung im Johanneswerk nicht zulässig war. Die Begründung des Gerichts: Aufgrund zweier kleiner Abweichungen des Arbeitsvertrags vom Tarifwerk (Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland/ AVR DD) sei das Johanneswerk „nicht tariftreu“ und dürfe deshalb keine tariflich mögliche Kürzung anwenden.

Freiwillige Nachzahlung nicht zu verantworten

Der Vorstand des Johanneswerks teilt diese Rechtsauffassung nicht. „Selbstverständlich wollen wir tariftreu sein“, betont der Vorsitzende Dr. Ingo Habenicht. „Die Regelung zur Tariftreue hatte ursprünglich ganz andere Beweggründe: Es ging nicht darum, marginale Anpassungen in einzelnen Arbeitsverträgen zu verhindern, sondern darum, Ausgliederung und Leiharbeit vorzubeugen.“ Dennoch sei das Urteil bindend und müsse akzeptiert werden.

In der Konsequenz bedeutet das nun, dass zahlreiche Mitarbeitende, die seinerzeit rechtskräftig gegen die Kürzungen widersprochen haben, nun eine Nachzahlung zuzüglich Zinsen erhalten. Diejenigen, die nicht widersprochen haben, erhalten dagegen keine Nachzahlung. „Wir haben lange abgewogen, ob wir freiwillig allen nachzahlen können“, so Habenicht. „Aber unsere Verantwortung, das Johanneswerk in eine sichere Zukunft zu führen, lässt das schlicht nicht zu. Das Geld wurde in Zeiten wirtschaftlicher Engpässe einbehalten, es jetzt ohne Anspruchsgrundlage auszahlen, wäre auch rechtlich problematisch.“  Auch das Aufsichtsgremium des Werks teilte diese Einschätzung. Für alle Mitarbeitenden gilt jedoch gleichermaßen: Der zweite Teil der Jahressonderzahlung 2015 wird im Juni 2016 nicht gekürzt.

Kürzungen waren für Zukunftsfähigkeit notwendig


Auf Basis der Anlage 14 der AVR DD hatte das Johanneswerk in den Jahren 2011 bis 2015 in einigen seiner Arbeitsbereiche und Regionen einen Teil der Jahressonderzahlung gekürzt, wenn dort ein negatives betriebliches Ergebnis vorlag. Auch vier Tochterunternehmen haben von der Kürzungsmöglichkeit Gebrauch gemacht.

Im vergangenen Jahr haben rund 1.600 von 2.600 betroffenen Mitarbeitenden gegen die Kürzung von 2014 widersprochen – obwohl intensiv über das Widerspruchsrecht aufgeklärt wurde, entschieden sich auch 800 Personen gegen den Widerspruch. „Ein Teil von ihnen wohl aus der Überzeugung, dass das Johanneswerk das Geld braucht“, so Habenicht. „Die Kürzungen waren tatsächlich wichtig, um notwendige Neu- und Umbaumaßnahmen möglich zu machen. Nur so können wir das Johanneswerk zukunftsfähig aufstellen und die Arbeitsplätze sichern.“

Die enge Finanzierung sozialer Arbeit macht es für das Johanneswerk und andere Träger schwierig, kostendeckend zu arbeiten und im Wettbewerb zu bestehen – hinzu kommen gesetzliche Vorgaben wie etwa die Einzelzimmerquote, die große Investitionen erfordern. Mithilfe der Kürzungen konnte das Johanneswerk diese Herausforderung meistern. „Dank enormer Anstrengungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es uns in den vergangenen Jahren zudem gelungen, uns wirtschaftlich deutlich zu verbessern“, betont Habenicht. „Das lässt uns nun trotz der Nachzahlungen zuversichtlich in die Zukunft blicken.“

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