Verordnung schreibt Lockerung der Besuchsregelungen in den Kreisen Gütersloh und Warendorf vor

Irritation über geplante Öffnung der Altenheime

Soll verstärkt für Besucher öffnen: Das Matthias-Claudius-Haus in Steinhagen

Bielefeld/Gütersloh/Beckum. Eine Verfügung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales  stößt beim Ev. Johanneswerk, das in den Kreisen Gütersloh und Warendorf fünf stationäre Pflegeeinrichtungen betreibt, auf Irritation. Die Anordnung sieht trotz des anhaltenden Shutdowns sofortige Lockerungen von Besuchsregelungen für Einrichtungen der Altenpflege vor. Das Land NRW fordert die beiden Kreise auf, die neue Allgemeinverfügung für die Altenheime unverzüglich umzusetzen und gegen abweichendes Handeln vorzugehen.

Unverständlich, das Verordnung auch für Shutdown-Kreise gilt

„Wir begrüßen die neue Verfügung für stationäre Einrichtungen in NRW, weil sie berücksichtigt, dass Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen ein Recht auf Teilhabe und soziale Kontakte haben“, sagt Dr. Bodo de Vries, stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung im Johanneswerk. Unverständlich sei hingegen, dass die Maßnahmen zeitnah auch in den Kreisen umgesetzt werden sollen, die gerade einen Shutdown erleben. Es habe den Anschein, als fordere man die betroffenen Einrichtungen auf, durch konkrete Lockerungsmaßnahmen den Infektionsschutz zu reduzieren.

Bislang müssen Besucher, die Angehörige in stationären Einrichtungen des Johanneswerks besuchen möchten, vieles beachten: Vorher anrufen, nur ein Besuch pro Tag und Bewohner für maximal eine Stunde, ausgiebige Hygiene- und Abstandsregelungen, und Besuche auf dem Zimmer nur in begründeten Ausnahmefällen. Ein Konzept, das größtmögliche Sicherheit für Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitende und Angehörige schaffen soll. Doch damit könnte nun Schluss sein.

Mehr Besucher, längere Besuchszeit, Zimmerbesuche

Neben einer Erhöhung der täglichen Besucherzahl beinhalten die neuen Vorgaben des Landes auch die Aufhebung des zeitlichen Besuchslimits sowie ab dem 1. Juli auch die Möglichkeit, Bewohner in ihren Zimmern bei reduzierten Schutzmaßnahmen zu besuchen. „Es ist kaum nachvollziehbar, dass Risiken für Kinder, Schüler und Urlauber in den Kreisen Gütersloh und Warendorf schnell erkannt und entsprechend behandelt werden, während Schutzmaßnahmen für Risikogruppen in stationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben werden“, so de Vries. 

Er hoffe, dass angesichts der aktuellen Entwicklungen zeitnah eine  Möglichkeit gefunden werde, an den bisherigen Regelungen bis zur Überwindung des Shutdown festzuhalten. Nur so könne in dieser Situation der Infektionsschutz aufrechterhalten, und den Bedenken der Bewohner, Angehörigen und Träger der Altenhilfe begegnet werden.

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