Corona: Verlängerung der aktuellen Bestimmungen bis zum 9. Mai/ Erstimpfungen werden fortgesetzt

Erstimpfungen & Schutzverordnung

Lüdenscheid. Der für Studjo geltende Erlass wurde verlängert und bleibt zunächst unverändert bis zum 9. Mai bestehen.

Wie im vergangenen Corona-Update erwähnt, gab es bei Studjo eine höhere Anzahl an Menschen, welche das erste Impfangebot nicht wahrnehmen konnten - bspw. aufgrund einer Quarantäneanordnung. Im Rahmen des Möglichen konnte nun gemeinsam mit den Impfärzten ein zusätzlicher Termin für die Erstimpfung bei Studjo vereinbart werden. Dieser Impftermin ist am Donnerstag, 22. April, in der Betriebsstätte Freisenbergstraße. Somit soll gewährleistet werden, dass wirklich alle impfwilligen Beschäftigten das Impfangebot vor Ort wahrnehmen können. Die dafür notwendigen Koordinierungen wurden bereits durch den Sozialen Dienst vorgenommen.

Alle umgesetzten Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen bleiben bei Studjo trotz erfolgter Corona-Schutzimpfung weiterhin bestehen. Auch die Durchführung der Schnelltests wird weiterhin fortgesetzt. Das Betreten der Betriebsstätten ist nur mit einem negativen Test möglich, welcher nicht älter als 48 Stunden sein darf. Sollten zukünftig auch im privaten Umfeld negative Tests erforderlich sein, bspw. für den Einkauf, werden für diesen Zweck und auf Anfrage eine Bescheinigung des durchgeführten Test ausgehändigt.