Studjo-Betriebsstätten ab Montag wieder geöffnet/ Neue Besuchsregelung für Angehörige

Auf Öffnung vorbereitet

Ein Mann mit blauer Arbeitshose und T-Shirt an einem <metallbohrer

Ab Montag, 11. Mai, nehmen die Studjo Betriebsstätten nach und nach ihre Arbeit wieder auf. Foto: Johanneswerk

Lüdenscheid/ Bochum. Die acht Studjo Betriebsstätten des Johanneswerks in Bochum und im Märkischen Kreis öffnen ab Montag, 11. Mai, wieder schrittweise ihren Betrieb. So können sie wieder mehr Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglichen.

Dafür wurden bereits alle notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen:
Die Mitarbeitenden des Sozialen Dienstes und des Berufsbildungsbereiches haben Kontakt zu allen Beschäftigten aufgenommen und sprechen das weitere Vorgehen und die Abläufe des ersten Arbeitstages ab. Durch eine schrittweise Öffnung besteht in den Betriebsstätten die Möglichkeit, die nötigen Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und alle Personen in das neues Corona-Hygienekonzept zu unterweisen.

Fahrdienst & Schutzmaßnahmen

Der Fahrdienst für die Beschäftigten steht noch nicht ab kommenden Montag zur Verfügung. Dieser wird voraussichtlich noch einige Zeit benötigen und wird ab Montag, 18. Mai, den Betrieb wieder aufnehmen und die Beschäftigten sicher zur Arbeit fahren.

Da, wo es nötig ist, wird auch weiterhin die Heimarbeit ermöglicht. Außerdem unterstützen einige Mitarbeitende bei der Betreuung auf den Wohnbereichen der Beschäftigten. Insbesondere für Personen, wo nach sorgsamer Gefahrenabwägung eine Beschäftigung in den Studjo Betriebsstätten nicht möglich ist oder die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht eingehalten werden können, wird dies auch weiterhin umgesetzt.

Bei allen Maßnahmen steht der Gesundheitsschutz von Beschäftigten und Mitarbeitenden an erster Stelle.

Ihr Kontakt für Fragen zur Öffnung der Werkstätten

Christoph Pasch
Geschäftsleiter Behindertenhilfe Arbeit
Mail: studjo​@johanneswerk.de
Tel.: 02351/95808-94

Besuche wieder möglich

Auch in den stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe des Johanneswerks sind laut Corona-Schutzverordnung vom 7. Mai ab diesem Wochenende unter strengen Auflagen wieder Besuche durch die Angehörigen erlaubt. Dafür hält jede Einrichtung ein eigenes Besuchs- und Hygienekonzept bereit. Die jeweils zuständigen Hausleitungen, Wohnverbundleitungen und Sozialdienste stehen den Angehörigen für Fragen zur Verfügung und regeln die Besuche. Auch hier ist es das Ziel, das Infektionsrisiko für Mitarbeitende, Bewohner und Besucherinnen so gering wie möglich zu halten.

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