Update: Corona Regeln ab dem 20. August

3G ersetzt Inzidenzstufe bei Studjo

Am Freitag, 20. August, ist in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft getreten. Grundlage dafür sind die jüngsten Beschlüsse der Bund-Länder-Beratungen. Die neuen Vorgaben gelten zunächst bis zum 17. September.

Anders als bisher orientiert sich die Verordnung nicht mehr an Inzidenzstufen. Vielmehr knüpft die Verordnung lediglich das Einsetzen der so genannten 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Der Grundsatz der Verordnung besagt: Allen geimpften und genesenen Personen (immunisierte Personen) steht der Zugang zu allen Aktivität der beruflichen, privaten und sozialen Bereiche offen. Alleine der Alltag mit Maske in Innenräumen bleibt bestehen. Für nicht-immunisierte Personen besteht eine Testpflicht (max. 48 Std), um diese Aktivitäten ebenfalls durchführen zu können.

Für Studjo bedeutet das, dass Personen, die weder geimpft noch genesen sind, dazu verpflichtet sind, einen negativen Schnelltest oder PCR-Test vorzulegen, um die Einrichtung betreten zu dürfen. Bei Geimpften und Genesenen reicht die Vorlage des Nachweises der Immunisierung aus. Weiterhin gelten aber auch hier die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Empfohlen wird zudem das generelle Tragen von FFP2 Maske (alternativ MNS/KN95) durch das Personal und allen nicht immunisierten Personen zum Eigenschutz.

Ebenfalls in der Diskussion sind die sogenannten Booster-Impfungen (Auffrischungsimpfung). Hier gibt es bereits erste Informationen dazu, dass diese ebenfalls in den Studjo Betriebsstätten stattfinden werden. Mögliche Termine sollen Anfang November beginnen. Sobald nähere Informationen hierzu vorliegen, wird Studjo darüber informieren.
 

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