Teilhabebegleitung
in den Johanneswerk-Wohnverbünden

Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und auf eine selbstbestimmte Lebensführung. Denn niemand darf aufgrund einer Behinderung benachteiligt werden – so wird es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland benannt und so wird es auch im Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Nachdruck formuliert.

Bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber verschiedenen Leistungsträgern werden Menschen mit Behinderungen im Johanneswerk von den Teilhabebegleitern unterstützt. Dieses geschieht in enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit gesetzlichen Betreuern und den Verantwortlichen des Wohnverbundes.
 

Wie unterstützt Sie die Teilhabebegleitung

  • Die Teilhabebegleitung arbeitet unabhängig und in Ihrem Interesse
  • Sie hört Ihnen aufmerksam zu, welche Unterstützung Sie benötigen
  • Sie hilft Ihnen bei Anträgen und schreibt alles auf, was wichtig ist
  • Sie fragt nach, ob Sie mit den Leistungen zufrieden sind
Adresse
Auf der Heide 24
44803 Bochum
Adresse
Wefelshohler Straße 48
58511 Lüdenscheid

Zu den Wohnverbünden mit Teilhabebegleitung

Johanneswerk-Wohnverbund Oberes Volmetal
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