Beschwerdestelle

der Unternehmensgruppe Johanneswerk

Um sowohl in den eigenen Unternehmen als auch darüber hinaus ethisches, verantwortungsvolles und gesetzeskonformes Verhalten sicherzustellen, hat die Unternehmensgruppe Johanneswerk eine Beschwerdestelle eingerichtet. Hinweise und Beschwerden über Risiken, Pflichtverletzungen und Gesetzesverstöße können Sie darüber vertraulich melden. Dieses Meldesystem soll potenzielle Missstände in Anlehnung an das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aufdecken.

Eingehende Hinweise erhalten und bearbeiten ausschließlich unsere dafür bestellten und namentlich angegebenen Vertrauensanwält*innen der Kanzlei Bette Westenberger Brink (www.bwb-law.de). Diese sind als unabhängige Rechtsanwält*innen beruflich zur Verschwiegenheit gegenüber Behörden und allen Dritten verpflichtet und behandeln Ihre Hinweise in unserem Auftrag absolut vertraulich.

Zur Meldung  stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Für Hinweise oder Anregungen, die inhaltlich nicht unter diese Gesetze fallen, stehen Ihnen das allgemeine Kontaktformular oder die Ihnen bekannten Ansprechpartner*innen (bspw. in den Einrichtungen) gerne zur Verfügung.

Dieses Hinweisgebersystem gilt für alle Unternehmen der Unternehmensgruppe Johanneswerk.